Menschen, die negative Einträge in der SCHUFA haben, stehen vielfach vor dem Problem, das ihnen viele Dinge verwehrt werden. Dazu gehört beispielsweise die Eröffnung eines Girokontos. Um aber am Wirtschaftsleben teilhaben zu können, ist ein Girokonto wichtig. Lohn und Gehälter werden bargeldlos auf ein Girokonto überwiesen, Miete, Telefon, Gas, Strom und viele weitere Verbindlichkeiten werden via Überweisung oder Abbuchungsauftrag erledigt. Ohne Girokonto ist das aber nicht möglich. Daher wird von etlichen Banken und Kreditinstituten das Guthabenkonto angeboten. Mit einem Guthabenkonto geht die Bank kein Risiko ein, da keine Überziehung möglich ist und auch kein Dispo gewährt wird. Allerdings lässt sich das jeweilige Kreditinstitut dieses Angebot gut bezahlen. Der Grund dafür ist, dass die Banken mit einem Guthabenkonto nicht arbeiten können. Da es keine Überziehungsmöglichkeiten gibt, verdienen sie an diesen Konten auch nichts. Zusätzlich bieten die Banken für verschuldete Bürger das Pfändungsschutzkonto an. Jedes Girokonto kann ohne großen Aufwand in ein Pfändungsschutzkonto umgewandelt werden. Diese Form des Kontos sorgt dafür, dass wenn eine Pfändung des Kontos vorliegt, trotzdem über einen pfändungsfreien Betrag verfügt werden kann. So können weiterhin Überweisungen getätigt und Abbuchungen vorgenommen werden.
Ohne SCHUFA Verträge abschließen
Beim Abschluss eines Handyvertrags fragt der Vertragspartner auch bei der SCHUFA an. Je nachdem wie sich die Eintragungen gestalten, verweigert der Mobilfunkanbieter den Vertragsabschluss. In den meisten Fällen wird dann darauf verwiesen, einen Prepaid Vertrag abzuschließen. Bei Prepaid-Verträgen geht der Anbieter kein Risiko ein, da nur über das Guthaben auf der Karte verfügt werden kann. Das gleiche gilt bei Kreditkarten.
Kredite erhalten trotz SCHUFA-Eintrag
Eine negative SCHUFA ist oftmals Grund dafür, dass der Wunsch nach einem Kredit nicht erfüllt wird. Viele unterschiedliche Anbieter haben die Notlage erkannt und bieten daher Kredite ohne SCHUFA an. Doch sollte sich hierbei die Frage gestellt werden, ob ein Kredit ohne SCHUFA wirklich seriös sein kann. Es gibt viele Schwarze Schafe aber auch durchaus seriöse Anbieter, die dem Kreditsuchenden wirklich weiterhelfen. Vor der Unterzeichnung eines Kreditvertrags ohne SCHUFA sollte aber genau hingeschaut und verglichen werden, damit kein böses erwachen erfolgt. Wichtige Punkte die es zu beachten gilt sind:
- Wie hoch ist effektive Jahreszins, der als Kreditzins gewährt wird?
- Gibt es weitere Gebühren wie beispielsweise für die Bearbeitung und Vermittlung?
- In welcher Höhe gestalten sich die monatlichen Raten?
- Wie schnell kann über das Geld verfügt werden?
- Minimale und maximale Kreditsumme und Laufzeit.
Ob ein Kreditangebot seriös oder unseriös ist lässt sich an positiven Bewertungen von unabhängigen Organisationen erkennen. Wenn beispielsweise die Stiftung Warentest den Kredit ohne SCHUFA einem Test unterzogen hat, kann davon ausgegangen werden, dass der Anbieter seriös ist. Allerdings bergen Kredite ohne SCHUFA sowohl Vor- als auch Nachteile, die berücksichtigt werden sollten.
Unseriöse Anbieter von Krediten ohne SCHUFA erkennen
Unseriöse Anbieter von schufafreien Krediten sind schnell daran zu erkennen, weil sie vollmundige Versprechen geben. Diese Versprechungen haben meist einen Haken der erst ersichtlich wird, wenn der Kreditvertrag fast unterschieben ist. Ein Kreditvertrag sollte niemals aus dem Bauch heraus geschlossen werden, auch wenn die Nöte in diesem Moment sehr groß sind. Denn unseriöse Anbieter nutzen diese Chance. Schnell zu erkennen sich unseriöse Anbieter, weil sie keinerlei Sicherheiten verlangen. Bevor ihrerseits ein Handschlag getan wird, verlangen sie vom Kreditnehmer eine erfolgsabhängige Vorab-Gebühr. Neben dem eigentlichen Kreditvertrag wird der Kunde dazu verpflichtet, weitere Verträge abzuschließen. Dieses können Versicherungsverträge oder Vereinsmitgliedschaften sein. Zudem verlangen unseriöse Kreditanbieter Banküberweisungen und Gehaltsabtretungen.
Weitere Hintergrundinfos über die Schufa
Die Schufa blickt auf eine lange Geschichte zurück, die im Jahre 1952 begann, als die Bundes-Schufa e.V. gegründet wurde. Heute ist die SCHUFA im Besitz mehr als 682 Millionen Einzeldaten. Diese Einzeldaten gehören 66,3 Millionen natürlichen Personen. Erfasst sind in der SCHUFA rund drei Viertel der deutschen Bevölkerung. Jedes Jahr bearbeitet die SCHUFA mehr als 110,7 Millionen Anfragen, die sich auf die Kreditwürdigkeit der jeweiligen Person beziehen. Die unterschiedlichen Daten, die eine SCHUFA Auskunft darstellt, werden nur teilweise selbst ermittelt. Zusätzlich werden externe Systeme herangezogen. Dazu gehört beispielsweise der ZEK. Banken und andere Vertragspartner der SCHUFA liefern zudem Daten. Die Daten, die sich die SCHUFA selbst beschafft, stammen aus öffentlichen Quellen. Dazu gehören unter anderem die Schuldnerverzeichnisse der Amtsgerichte.
Fraglich ist allerdings, ob diese Daten, ohne die Einwilligung der jeweiligen Person, digitalisiert werden dürfen. Auf der einen Seite handelt es sich bei den Schuldnerverzeichnissen um öffentliche Datenbanken. Andererseits wird kritisiert, dass Daten eines Gerichtes in privat betriebenen Datenbanken gespeichert wird. In der Schufa werden unterschiedliche Daten gespeichert. Diese umfassen neben dem Namen, dem Geburtsdatum, früheren und jetzigen Wohnsitzen auch Informationen über die Aufnahme und vertragliche Abwicklungen von Geschäftsbeziehungen. Zusätzlich werden aber auch Daten gespeichert, die nicht vertragsmäßiges verhalten und Maßnahmen des Vollstreckungsgerichts beinhalten. Gespeichert werden Art, Gegenstand und Zahlungsbedingungen der jeweiligen Geschäfte.
Dazu gehören Kredit- und Leasingverträge mit Laufzeit und Betrag, eine Kontoeröffnung und ob es ein Girokonto oder ein Pfändungsschutzkonto ist. Weiterhin ausgegebene Kreditkarten, Telekommunikationskonten und Kundenkonten des Versandhandels gespeichert. Negative Eintragungen in der SCHUFA sind Forderungen, die fällig sind und ausreichend gemahnt aber noch nicht beglichen wurden. Zudem erfolgen Einträge über gerichtliche Entscheidungen, die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung, die Beantragung bzw. Eröffnung des privaten Insolvenzverfahrens sowie die Abweisung der Verbraucherinsolvenz mangels Masse. Die einzigen Daten, die nicht in der SCHUFA gespeichert sind, beziehen sich auf das Einkommen und den Kontostand der jeweiligen Person.
Wann werden Anfragen an die SCHUFA gestellt?
Sobald eine natürliche Person ein Vertragsverhältnis eingeht, wird vom Vertragspartner mit Zustimmung des Kunden eine SCHUFA Auskunft eingeholt, um die Liquidität des Kunden zu durchleuchten. Die gespeicherten Informationen sind beispielsweise Grundlage für die Bewilligung oder Ablehnung eines Kredits. Selbst kleinere, aber wichtige Dinge des normalen Lebens werden durch die Eintragungen in der SCHUFA beeinflusst. Dieses beginnt beispielsweise bei der Eröffnung eines Girokontos, der Abschluss eines Handyvertrags, die Gewährung eines Kredits für ein neues Fahrzeug und der Gewährung eines Leasings. Wenn Negativeinträge in der SCHUFA vorhanden sind, kommt es vielfach zu Problemen.
Jeder Bundesbürger hat die Möglichkeit, eine Selbstauskunft bei der SCHUFA einzuholen. Dieses begründet sich auf dem Bundesverbraucherschutzgesetz, um fehlerhafte Daten korrigieren zu lassen. Einmal im Jahr kann jeder Bundesbürger eine Datenübersicht schriftlich beantragen. Die Antragsformulare sind im Internet zu finden. Zusätzlich werden von der SCHUFA eine kostenpflichtige „Bonitätsauskunft“ und eine „Online Auskunft“ angeboten.