Muss der Arbeitnehmer für sein Gehalt ein Konto besitzen?

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Viele Arbeitgeber verlangen vom Arbeitnehmer Angaben zu einem Gehaltskonto, das zur Auszahlung des Lohns genutzt werden kann. Einige stellen dieses sogar als Voraussetzung für eine Lohnauszahlung dar. Doch ist solch ein Vorgehen rechtens?

Muss für das Gehalt ein Konto des Arbeitnehmers vorhanden sein?

Wer was verlangen darf ist grundsätzlich festgelegt, nämlich das die Lohnzahlungsverpflichtung, die auf dem Arbeitgeber haftet, vom Arbeitnehmer wahrgenommen werden muss indem er sein Gehalt an seiner Dienststelle zum vereinbarten Datum selbst einholt. Somit geht die eigentliche Verpflichtung auf den Arbeitnehmer selbst über. In diesem Falle ist also eine Barzahlung durchaus möglich. Doch auch hier gibt es selbstverständlich Ausnahmen. Um diese festzustellen, eignet es sich, in den Arbeitsvertrag zu sehen. Ausnahmeregelungen, die die Lohnauszahlung betreffen, müssen in ihm vermerkt sein. Aufgrund solch einer Festlegung ist es dem Arbeitgeber freigestellt, ein Konto zur Auszahlung des Gehaltes zu verlangen.

Muss es unbedingt ein Gehaltskonto sein?

Ist bis zu diesem Zeitpunkt kein eigenes Konto vorhanden, ist die Überlegung berechtigt, das Konto einer Vertrauensperson anzugeben und sich später von dieser das Gehalt auszahlen zu lassen. Dieser Weg ist jedoch nicht zu empfehlen. Aus vielerlei Gründen sollte ein Lohn- oder Gehaltskonto, das auf die eigene Person ausgelegt ist, vorhanden sein. Aber was ist ein Gehaltskonto? Hierbei handelt es sich, wie der Name schon vermuten lässt, um ein Konto, das auf den Namen des Arbeitnehmers läuft, und auf dem er sein (monatliches) Gehalt empfängt.

Ist im Arbeitsvertrag festgelegt, dass ein Gehaltskonto zur Verfügung stehen muss, bleibt nur die Problematik zu klären, welche Richtlinien für dieses Konto der Arbeitgeber festlegen darf. Da der Arbeitnehmer laut gesetzlicher Festlegung trotzdem noch verpflichtet ist, für eine reibungslose Lohnübergabe zu sorgen, muss er also auch jegliche Vorgaben diesbezüglich erfüllen. Verlangt der Arbeitgeber beispielsweise ein Gehaltskonto im eigenen Land, obwohl der Arbeitnehmer Staatsbürger eines anderen Landes ist und dort über seine Konten verfügt, so hat er kein Anrecht darauf, seinen Lohn auf jene einzufordern.

Dieser Artikel wurde von Felix geschrieben.